Neue Betreuer- und Ehegattenvertretungsrechte: Gefahr erkannt – Gefahr gebannt
mit Rechtsanwalt Hubert Klein, Bonn
Im Medizin- und Pflegewesen kursieren zahlreiche Rechtsirrtümer rund um die Frage, ob, wann und wozu man Patienten- oder Bewohnervertreter tatsächlich „unterschreiben" lassen darf. Das Seminar vermittelt verständlich das Basiswissen, die Strukturen und die einzuhaltenden Formalien bei Stellvertretung – einschließlich der seit 2023 veränderten Formalien bei Betreuung und Vollmacht sowie des neuen Ehegattenvertretungsrechts (§ 1358 BGB).
Gönnen Sie sich und/oder Ihren Mitarbeitern eine verständliche und nachhaltig nutzbare Fortbildung mit folgenden Inhalten:
- Die starken eigenen Erklärungsrechte von Betreuten und Minderjährigen.
- Die Grundfehler bei „Unterschriften“ von Betreuern, Ehegatten, Kindern von Senioren
- Formalien für ordnungsgemäße Erklärungen von Betreuern, Vorsorgebevollmächtigten, Eltern, Vormündern und Ehegatten (§ 1358 BGB-2023).
- Notwendige – teils aber auch überflüssige – Einbeziehung des Betreuungsgerichts.
Referent
Hubert Klein ist Rechtsanwalt in Bonn mit Schwerpunkten im Arbeitsrecht, Betreuungsrecht, Medizinrecht- und Strafrechtrecht. Er ist Berater von stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen im gesamten
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Neue Betreuer- und Ehegattenvertretungsrechte: Gefahr erkannt – Gefahr gebannt
mit Rechtsanwalt Hubert Klein, Bonn
Im Medizin- und Pflegewesen kursieren zahlreiche Rechtsirrtümer rund um die Frage, ob, wann und wozu man Patienten- oder Bewohnervertreter tatsächlich „unterschreiben" lassen darf. Das Seminar vermittelt verständlich das Basiswissen, die Strukturen und die einzuhaltenden Formalien bei Stellvertretung – einschließlich der seit 2023 veränderten Formalien bei Betreuung und Vollmacht sowie des neuen Ehegattenvertretungsrechts (§ 1358 BGB).
Gönnen Sie sich und/oder Ihren Mitarbeitern eine verständliche und nachhaltig nutzbare Fortbildung mit folgenden Inhalten:
- Die starken eigenen Erklärungsrechte von Betreuten und Minderjährigen.
- Die Grundfehler bei „Unterschriften“ von Betreuern, Ehegatten, Kindern von Senioren
- Formalien für ordnungsgemäße Erklärungen von Betreuern, Vorsorgebevollmächtigten, Eltern, Vormündern und Ehegatten (§ 1358 BGB-2023).
- Notwendige – teils aber auch überflüssige – Einbeziehung des Betreuungsgerichts.
Referent
Hubert Klein ist Rechtsanwalt in Bonn mit Schwerpunkten im Arbeitsrecht, Betreuungsrecht, Medizinrecht- und Strafrechtrecht. Er ist Berater von stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen im gesamten Bundesgebiet sowie Lehrbeauftragter an Bildungsreichtungen im Gesundheitswesen. Fachbuchautor im Pflegerecht.
Zielgruppe
Pflegedienst- und Verwaltungsleitungen, verantwortlich handelnde Pflegekräfte
Zertifikat
Im Preis enthalten
Format
Online via Zoom
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