Fahrbereite Velos kaufen, verkaufen oder auch defekte spenden.
Ablauf der Velobörse
- Velos anbieten: ab 09:00 bis 11:30
- Velos kaufen: ab 09:30 bis 12:00
- Erlös abholen: bis 12:30
Allgemein
Wer ein Velo verkauft oder kauft, gibt seinen Namen, Adresse und Telefonnummer an. Die Grünliberale Partei Stäfa (glp Stäfa) kann die Vorlage eines amtlichen Ausweises verlangen.
Die Verkaufsabwicklung erfolgt ausschliesslich durch die Helfer der glp Stäfa. Die Anweisungen der Helfer der glp Stäfa sind zu befolgen.
Die glp Stäfa organisiert die Velobörse und sorgt für einen möglichst reibungslosen Ablauf. Die glp Stäfa übernimmt aber keine Haftung für
- nicht vorschriftsmässig ausgerüstete oder defekte Velos
- Beschädigung und/oder Diebstahl
Verkäufer
Die Velos, welche zum Verkauf angeboten werden, müssen im uneingeschränkten Eigentum des Verkäufer sein. Die Helfer der glp Stäfa können einen Eigentumsnachweis (z.B. Kaufquittung) verlangen.
Der Verkäufer legt den Verkaufspreis fest und gibt an, ob das Velo bei Nichtverkauf an Velafrica gespendet werden soll. Zum Kauf angebotene Velos müssen im fahrtüchtigen Zustand sein.Es dürfen pro Verkäufer maximal drei Velos verkauft werden.
Die glp Stäfa behält CHF 10 pro verkauftem Velo zur Deckung der Kosten. Falls der
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Fahrbereite Velos kaufen, verkaufen oder auch defekte spenden.
Ablauf der Velobörse
- Velos anbieten: ab 09:00 bis 11:30
- Velos kaufen: ab 09:30 bis 12:00
- Erlös abholen: bis 12:30
Allgemein
Wer ein Velo verkauft oder kauft, gibt seinen Namen, Adresse und Telefonnummer an. Die Grünliberale Partei Stäfa (glp Stäfa) kann die Vorlage eines amtlichen Ausweises verlangen.
Die Verkaufsabwicklung erfolgt ausschliesslich durch die Helfer der glp Stäfa. Die Anweisungen der Helfer der glp Stäfa sind zu befolgen.
Die glp Stäfa organisiert die Velobörse und sorgt für einen möglichst reibungslosen Ablauf. Die glp Stäfa übernimmt aber keine Haftung für
- nicht vorschriftsmässig ausgerüstete oder defekte Velos
- Beschädigung und/oder Diebstahl
Verkäufer
Die Velos, welche zum Verkauf angeboten werden, müssen im uneingeschränkten Eigentum des Verkäufer sein. Die Helfer der glp Stäfa können einen Eigentumsnachweis (z.B. Kaufquittung) verlangen.
Der Verkäufer legt den Verkaufspreis fest und gibt an, ob das Velo bei Nichtverkauf an Velafrica gespendet werden soll. Zum Kauf angebotene Velos müssen im fahrtüchtigen Zustand sein.Es dürfen pro Verkäufer maximal drei Velos verkauft werden.
Die glp Stäfa behält CHF 10 pro verkauftem Velo zur Deckung der Kosten. Falls der Resterlös nicht bis 12:30 durch den Verkäufer abgeholt wird, geht das Geld an den Organisator. Der Resterlös wird nur bar ausbezahlt.
Falls niemand das Velo kauft, kann es bis 12:30 durch den Verkäufer abgeholt werden. Falls das Velo bis 12:30 nicht abgeholt wird, wird es Veloafrica gespendet.
Käufer
Der Käufer prüft das Velo und übernimmt es “ab Platz”.
Der Kauf erfolgt nur gegen Barzahlung.
Spender
Geben Sie das Velo einem glp Helfer ab, es wird dann markiert und zur Abholung bereitgestellt.
Gespendete Velos werden nicht verkauft oder verschenkt, sondern gehen an Velafrica.
Durch die Teilnahme an der Velobörse erklärt man sie mit diesen Regeln einverstanden.
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