Der Wunsch, beim Erbe Streitigkeiten zu vermeiden, ist für viele
ein Grund, schon zu Lebzeiten die Vermögensübertragung –
insbesondere bei Immobilien – festzulegen. Die Möglichkeiten
sind vielfältig. Wer nicht möchte, dass die gesetzliche Erbfolge
eintritt, sollte mit einem Testament seine Wünsche regeln.
Doch wie macht man das am besten? Und wie beteiligt sich der
Staat am Erbe? Wer sich auskennt, kann die rechtlichen
Möglichkeiten ausschöpfen und seine Erben begünstigen.
Referent: Thomas Lambert
Syndikus, Kreissparkasse Ravensburg