Gabelstapler + Kommissioniergeräte werden als sogenannte Flurförderzeuge bezeichnet u sind für den innerbetrieblichen Transport gedacht. Alle Waren oder Materialien, die zu schwer sind, um sie mit reiner Körperkraft zu tragen, können durch Flurförderzeuge oder Gabelstapler verfahren, oder gestapelt werden. Damit die Kollegen/in mit einem solchen Stapler auch sicher unterwegs sind, müssen sie einen entsprechende Bedienerlaubnis/ Führerschein vorweisen. Dieser wird im Fachjargon außerdem als Fahrausweis für Flurförderzeuge bezeichnet. Welcher Schein für welches Unternehmen infrage kommt, hängt vom Fahrzeug selbst ab, das genutzt werden soll. Bei einem Eignungstest für das entsprechende Fahrzeug wird auch gleich festgestellt, ob der Kollege generell zum Führen eines Gabelstaplers geeignet ist.
Die Grundausbildung
Im nächsten Schritt wird der Kollege/in entweder die Gabelstapler Grundausbildung absolvieren. Mit einem Staplerschein der verschiedenen Stufen, darf ein Frontgabelstapler sowie ein Förderfahrzeug mit einer Mitfahrgelegenheit gefahren werden. Die Stufe 2 wird hingegen für die Führung von speziellen Flurförderzeugen benötigt, wie beispielsweise sogenannte Seitenstapler, Schubmaster, Teleskop- oder Containerstapler. Wer für welches Fahrzeug einen Staplerführerschein
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Gabelstapler + Kommissioniergeräte werden als sogenannte Flurförderzeuge bezeichnet u sind für den innerbetrieblichen Transport gedacht. Alle Waren oder Materialien, die zu schwer sind, um sie mit reiner Körperkraft zu tragen, können durch Flurförderzeuge oder Gabelstapler verfahren, oder gestapelt werden. Damit die Kollegen/in mit einem solchen Stapler auch sicher unterwegs sind, müssen sie einen entsprechende Bedienerlaubnis/ Führerschein vorweisen. Dieser wird im Fachjargon außerdem als Fahrausweis für Flurförderzeuge bezeichnet. Welcher Schein für welches Unternehmen infrage kommt, hängt vom Fahrzeug selbst ab, das genutzt werden soll. Bei einem Eignungstest für das entsprechende Fahrzeug wird auch gleich festgestellt, ob der Kollege generell zum Führen eines Gabelstaplers geeignet ist.
Die Grundausbildung
Im nächsten Schritt wird der Kollege/in entweder die Gabelstapler Grundausbildung absolvieren. Mit einem Staplerschein der verschiedenen Stufen, darf ein Frontgabelstapler sowie ein Förderfahrzeug mit einer Mitfahrgelegenheit gefahren werden. Die Stufe 2 wird hingegen für die Führung von speziellen Flurförderzeugen benötigt, wie beispielsweise sogenannte Seitenstapler, Schubmaster, Teleskop- oder Containerstapler. Wer für welches Fahrzeug einen Staplerführerschein braucht, wird von der deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung geregelt. Ihr Schulungszentrum Geimer www.sfbl.de Tel: 0176 41010840
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