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Die Daten werden vollumfänglich den Veranstaltenden zur Verfügung gestellt. Gemäß unseren AGB und gemäß der rechtlichen Praxis ist es jedoch so, dass diese Daten nur im Sinne des Anlasses verwendet werden dürfen. Es ist somit verboten, diese Daten für den eigenen Newsletter oder gar für den Verkauf von anderen Produkten zu verwenden, sofern keine Einwilligung der Ticketkäufer:innen eingeholt wurde.
Auszug aus den AGB:
§ 5 Personenbezogene Daten
(2) Die Daten von Teilnehmern werden an die Veranstalter zum Zwecke der Einlasskontrolle und ordnungsgemäßer Durchführung der Events weitergegeben. Veranstalter verpflichten sich, diese Daten nur zu diesem Zweck und insbesondere nicht für weitergehende Marketingzwecke zu nutzen.
Möchtest du die Ticketkäufer:innen kontaktieren und sie beispielsweise auf weitere Events oder Produkte hinweisen, so musst du dir ihre Einwilligung holen. Die explizite Zustimmung kannst du mithilfe von Personalisierungsfeldern beim Ticketkauf erfragen.
Gehe dazu zur Veranstaltung, der Daten du für werbliche Zwecke nutzen möchtest, auf «Personalisierung, Zusatzfelder». Dort kannst du die Personalisierung einstellen und über «Ja/Nein-Felder» kannst du nun die Abfrage einrichten.
Beispielsweise kannst du so abfragen: Darf ich Ihre Daten für Werbezwecke nutzen und Sie nach der Veranstaltung per E-Mail kontaktieren.
Ticketkäufer:innen können dann mit «Ja» antworten, oder ablehnen, woraufhin du sie selbstverständlich nicht anschreiben darfst.
Bitte beachte:
Es ist entscheidend, dass die Einwilligung freiwillig und explizit erfolgt und dass die Ticketkäufer:innen die Möglichkeit haben, ihre Zustimmung zu verweigern, falls sie dies wünschen.
Transparente Kommunikation spielt dabei eine zentrale Rolle. Es ist von großer Bedeutung, dass du den Ticketkäufer:innen klar mitteilst, wie du ihre Daten verwenden willst.